Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards
Zu dem "Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards" lagen zwei unterschiedliche Initiativen der FDP und der SPD vor. Keine Überraschung: beide Vorschläge wurden abgelehnt. Wünschte die FDP-Fraktion eine Vereinfachung im Vergaberecht, wollte die SPD-Fraktion mehr Vorschriften, mehr Kritierien und somit mehr Kontrolle. Die von dem Vergaberecht direkt betroffenen Akteuren, wie Gewerkschaften, Kommunen und Unternehmen, haben natürlich ihre eigenen Vorstellungen, die sie in den Ausschussanhörungen auch kundgetan haben.
Bemerkenswert eine Aussage eines Unternehmensverbandes: "In einer wirtschaftlich-konjunkturellen guten Lage werden sie mich nie dazu bringen, dass ich meinen Unternehmen ... empfehle, sich bei öffentlichen Auftraggebern zu bewerben. ... Bei der öffentlichen Hand leidet man hingegen unter der Bürokratie." Die Gewerkschaften stellten hauptsächlich auf die Situation vieler Arbeiter auf Baustellen ab, in Bezug auf Arbeitsbedingungen, arbeitsrechtlichen Regelungen und dem Unterlaufen von Sozialversicherungspflichten.
Offensichtlich gibt es beim Vergaberecht zahlreiche Probleme! Wo ist die Lösung? Die Landesregierung hat einen eigenen Änderungsentwurf angekündigt. Wir sind gespannt und freuen uns auf die Diskussion!