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  • 11. June 2026

Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz - letzter Akt

Die Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ist notwendig, um Investitionsstaus bei der öffentlichen Hand abzubauen und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen. Hintergrund ist, dass öffentliche Aufträge für viele Unternehmen bislang zu unattraktiv sind und waren und bei steigenden Investitionen Engpässe im Vergabeverfahren drohten. Die Erhöhung der Vergabeschwellenwerte wird daher ausdrücklich begrüßt.

Positiv hervorzuheben sind Regelungen wie die Präqualifikation von Unternehmen und das Bestbieterprinzip, die den bürokratischen Aufwand reduzieren können. Ebenfalls zu begrüßen ist die Streichung einer Bestimmung, die Auftragnehmer für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch Nachunternehmer verantwortlich gemacht hätte, da dies als unverhältnismäßig und praktisch kaum umsetzbar bewertet wird.

Die Möglichkeit einer stärkeren Abstimmung mit bundesrechtlichen Tariftreueregelungen wurden nicht genutzt. Zudem besteht ein Widerspruch zwischen den Anforderungen an Nachunternehmer und der gleichzeitigen Begrenzung von Nachunternehmerketten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Tariftreue sind darüber hinaus als Eingriff in die Tarifautonomie zu bewerten. Auch die abnehmende Tarifbindung von Arbeitgebern und Beschäftigten ist ein Thema.

Wir bemängeln ungenutzte Potenziale und inhaltliche Unstimmigkeiten, und werden uns deshalb enthalten.