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  • 10. June 2026

öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Die Verlängerung des Hessischen Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bis 2030 wirft die Frage auf, ob die Reform von 2023 ihre Ziele erreicht hat. Damals wurde die erleichterte Zulassung mit dem Fachkräftemangel begründet. Kritiker warnten jedoch vor sinkenden Qualitätsstandards bei hoheitlichen Aufgaben. Bis heute fehlen belastbare Antworten darauf, ob mehr Nachwuchs gewonnen und die Altersstruktur verbessert wurden. Positiv bewertet wird die fortschreitende Digitalisierung, etwa durch elektronische Signaturen. Vor einer Verlängerung bis 2030 sollte die Landesregierung jedoch nachweisen, welche konkreten Ergebnisse die Reform seit 2023 erzielt hat.