Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren!
Das Gesetz zur Stärkung der innerstädtischen Geschäftsquartiere existiert bereits seit 2005, und stand nun erneut im Landtag zur Verlängerung an. Vorab: die AfD-Fraktion hat zugestimmt! Positiv an diesem Gesetz ist, dass es Geschäftsinhabern und Eigentümern in Innenstadtbereichen ermöglicht, sich zu "Business Improvement DIstricts" zusammen zu schließen. Die Vorgaben, Voraussetzungen und mögliche Maßnahmen hierzu nennt das Gesetz. Staatliche Stellen fungieren lediglich als Kontrollinstanz. Dieses Gesetz ist ein Angebot an Geschäftsinhaber und Eigentümer selbst aktiv zu werden, und eigene Ideen um zu setzen.
Aber ist die Attraktivität von Geschäfts- und Einkaufsquartieren nur Aufgabe der ansässigen Eigentümer? Natürlich nicht. Es ist Aufgabe der Politik und Verwaltung, unter anderem für innere Sicherheit zu sorgen, eine vernünftige Verkehrspolitik umzusetzen oder ein lebenswertes und bezahlbares Wohnumfeld zu schaffen. Auch sollten die Kommunen die Versuche ihrer Gewerbetreibenden im innerstädtischen Einzelhandel nicht dadurch konterkarieren, dass Einzelhandels - und Gewerbeansiedlungen auf der "grünen Wiese" ermöglicht werden.
Dieses Gesetz wird nicht alleine die Rettung oder Linderung für innenstädtische Geschäftsquartiere bringen, aber es ist ein wichtiger Beitrag zu einem konkreten Maßnahmenmix, der nur zusammen mit den Kommunen vor Ort Wirkung entfacht. Das Land verbreitert so die Klaviatur der Kommunen und schafft Möglichkeiten für lokale Akteure. Das ist die von der AfD geforderte Subsidiarität! Weg von Überregulierung und staatlicher Bevormundung.