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Energie

Kein Grund für Alarmismus beim Klimawandel

Die Aussagen des Weltklimarats (der IPCC ist ein politisches Gremium), dass Klimaänderungen vorwiegend menschengemacht sind, sind wissenschaftlich nicht gesichert. Sie basieren allein auf Rechenmodellen, die weder das vergangene noch das aktuelle Klima korrekt beschreiben. Schon vor der Industrialisierung gab es Warm- und Kaltperioden, die sich nicht durch die zugehörige CO2-Konzentration der Luft erklären lassen. Auch die behauptete Häufung von Extremwettern wird durch meteorologische Daten nicht bestätigt. Der CO2-Gehalt der Erdatmosphäre ist nur einer von vielen Faktoren des ständigen Klimawandels. Eine auf der Vermutung des menschengemachten Klimawandels aufbauende Politik durch die herrschenden Parteien führte in der Bundesrepublik Deutschland zu einer preistreibenden Energiepolitik. Wir fordern eine ideologiefreie und sachorientierte Diskussionskultur zur Klima- und Energiepolitik.

Klimaschutzplan 2050 ist ein Luftschloss

Der Klimaschutzplan 2050, mit der einhergehenden Dekarbonisierung (d. h. weitgehender Verzicht auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle und Gas, die CO2 freisetzen), ist die deutsche Umsetzung des Paris-Abkommens von 2015. Deutschland hat nur 0,1 % Anteil an dem CO2, das vom Menschen und der Natur in die Luft abgegeben wird. Die Dekarbonisierung Deutschlands würde wenige tausendstel Grad geringere Erdtemperatur bedeuten. Der Klimaschutzplan 2050 ist daher ein aussichtsloses Unterfangen, das Klima auf der Erde nennenswert beeinflussen zu wollen, das aber gigantische Summen verschlingt. Fossile Energieträger im Bereich Mobilität und Wärme weitgehend durch „Ökostrom“ ersetzen zu wollen (Dekarbonisierung durch Sektorkopplung), wird nicht nur an den Kosten scheitern, sondern auch an dem dann notwendigen 10-fachen Ausbau von Onshore-Windenergie-Anlagen.

Rückkehr zur Marktwirtschaft nötig

Der Staat hat sich darauf zu beschränken, den Wettbewerb auf dem Markt für Strom zu schützen und den Rahmen für eine ressourcenschonende Energiewirtschaft vorzugeben. Planwirtschaft, wie sie heute durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) betrieben wird, hat noch nie funktioniert. Zur Marktwirtschaft gehört weder die garantierte Abnahme eines Produkts (Vorrangeinspeisung) noch die Festsetzung des Preises für einen Teil der Marktteilnehmer. Die unbeabsichtigten Effekte dieser Planwirtschaft führen zu immer neuen EEG-Überarbeitungen. Der Staat kann in allen Bereichen der Energieversorgung Forschung und Entwicklung unterstützen, aber er darf nicht die Stromerzeugung dauerhaft subventionieren. Eine Subventionierung über den Strompreis ist zu unterlassen. Subventionen sind allenfalls zeitlich begrenzt zum Anschub einer neuen Technologie denkbar. Für die Rückkehr zur Marktwirtschaft müssen das EEG sowie die Gesetze und Verordnungen im Wärmebereich, z. B. EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), abgeschafft werden. Sinnvolle Investitionen werden auch ohne Vorschriften getätigt.

Strompreise steigen immer weiter

Günstige Strompreise sind nicht nur für den Privatverbraucher, sondern auch für Gewerbetreibende und eine konkurrenzfähige Industrie von großer Bedeutung. Der mit dieser Energiewendepolitik produzierte sogenannte „Ökostrom“ hatte im Jahr 2015 einen Marktwert von 3,3 Mrd. Euro. Durch die Subventionen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) kostete dieser Ökostrom die Verbraucher lt. Bundeswirtschaftsministerium 27,5 Mrd. Euro jährlich. Diese Subventionen belasten jeden Vierpersonenhaushalt bis 2025 mit 25.000 Euro. Damit findet eine Umverteilung von unten nach oben statt. Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten der geplanten Energiewende allein im Strombereich werden bis 2050 zusammen mehrere Billionen Euro betragen, sollte sie denn bis zur vollständigen Dekarbonisierung fortgesetzt werden. Die Strompreise werden in Deutschland mit dem weiteren Zubau von Windenergie- und Solaranlagen weiter steigen.

Konventionelle Kraftwerke sind nicht ersetzbar

Um die zunehmende Volatilität (Schwankung) von Wind-und Sonnenstrom zu bewältigen, sind entweder große Stromspeicher oder konventionelle Kraftwerke nötig, die Strom liefern, wenn weder Wind weht noch die Sonne scheint. Speicher in der notwendigen Größe sind technisch nicht verfügbar, es wird sie auch in absehbarer Zukunft nicht geben. Es bleibt also nur, konventionelle Kraftwerke vorzuhalten, die im Notfall den gesamten Strom für Deutschland liefern können. Weiterhin würden durch die Stilllegung von konventionellen Kraftwerken Schwungmassen (Kurzzeitspeicher) aus dem Netz entfernt, was die Gefahr von Blackouts (großflächiger, anhaltender Stromausfall) gefährlich erhöht.

Industrie und Gewerbe brauchen eine sichere, kostengünstige Stromversorgung

Die energieintensiven Industrien nehmen eine Schlüsselposition ein, da sie die Stoffe für hochentwickelte Produkte liefern. Energieintensive Produktionsstätten bekommen auch in Hessen keinen günstigen und sicheren Strom. Solche Unternehmen betreiben daher zum Teil ihre eigenen Kraftwerke. Eigene Kraftwerke auch deshalb, um die Unterbrechungsdauer bei Stromausfall zu minimieren. Bei hohem Kostendruck wandert diese Industrie ins Ausland ab.

Hessen ist kein Ökostromland

Das erforderliche Windangebot ist bei der überwiegenden Anzahl der Standorte in Hessen zu gering. Der massenhafte Zubau von Windenergieanlagen ist daher ohne erhebliche Subventionen nicht kostendeckend. Auch ist im Vergleich zu den Mittelmeerländern der Nutzungsgrad für die Stromproduktion über Photovoltaik niedrig.

Vorrangflächen für Windenergie

Nach dem Koalitionsvertrag sind 2 % der Fläche Hessens für Windenergieanlagen vorgesehen, die 28 TWh/a liefern sollen. Diese 2 % entsprechen einer Fläche von 422 km². Mit einer solchen Fläche kann die Stilllegung eines Kraftwerksblocks von Biblis (1,3 GW) nicht kompensiert werden. Das Großkraftwerk Mannheim (Kohle) benötigt für 2,1 GW installierte Leistung (ca. 16 TWh/a) lediglich 0,25 km² Fläche, inkl. Kohlehalde. Dieses Beispiel verdeutlicht den fast 1.000-fachen Flächenverbrauch für Windenergie mit der Folge der Landschaftszerstörung und allen anderen bekannten, oft dargestellten Nachteilen. Die Landesregierung bleibt weiterhin die Antwort schuldig, woher der Strom in Hessen kommen soll, wenn kein Wind weht. Für die AfD steht fest: Die technisch notwendigen konventionellen Kraftwerke müssen erhalten bleiben.

Der Unsinn mit „Klimaneutralität“

Auch Hessen will die Energieversorgung bis 2050 mit 90 bis 100 % aus „erneuerbaren“ Energien erreichen. Dazu wäre nach Einsparungen der große Rest für die Sektoren Mobilität und Wärme über eine erheblich erhöhte Stromproduktion zu ersetzen. Auch hier fehlt ein realistisches Konzept, wie dies umgesetzt werden könnte. Die Mittel für die auf kommunaler Ebene eingerichteten Stellen für eine „klimaneutrale Stadt“ gehören abgeschafft und müssen sinnvoller verwendet werden.

Energiesparziele reines Wunschdenken

Die Landesregierung geht von unrealistischen Einsparungen aus. So ist lediglich 5 % Strom im Zeitbereich 2000 bis 2015 eingespart worden. Während durch Sanierungen Heizenergie eingespart wurde, wird diese Einsparung z. T. wieder durch mehr und größere Wohnungen kompensiert. Ähnlich ist es im Verkehr. Hier werden die Effizienzgewinne durch mehr Verkehr zunichte gemacht. Die hochgesteckten Einsparungsziele sind reines Wunschdenken. Energieeinsparung ist grundsätzlich sinnvoll. Dies muss durch technologische Entwicklung und Nutzerverhalten aber ohne bevormundende Gesetze und Verordnungen passieren.

Smart Grid und Smart Meter

Die wetterabhängige Stromproduktion durch Wind und Sonne führt zu steigenden Problemen bei der Befriedigung der Stromnachfrage. Nun sollen „Intelligente Lösungen“ das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage ermöglichen. Das sogenannte „Smart Grid“ (Digitalisierung des Stromnetzes) wird aber die Volatilitätsprobleme im Stromversorgungssystem nicht lösen, sodass kein Grund für die Einführung sogenannter „Smart Meter“ (intelligente Stromzähler) besteht.

Hessen braucht eine andere Energiepolitik

Aus all den aufgeführten Aspekten wird deutlich, dass Hessen eine andere Energiepolitik braucht. Die AfD fordert daher: • Die Landesregierung soll, im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat und über andere Kanäle, die Bundesregierung zum Umsteuern in der Energiewendepolitik bewegen.

  • Forschung im Bereich der Energieversorgung muss technologieoffen unterstützt werden. Solange das EEG noch besteht,
  • soll der Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung mindestens das 10-fache der Gesamthöhe betragen (10-H-Regel).
  • sollen keine Windenergieanlagen in Wäldern, Naturparks und Naturschutzgebieten genehmigt werden.
  • sollen keine Genehmigungen von Windenergieanlagen gegen den Mehrheitswillen der betroffenen Bürger vorgenommen werden.
  • darf es keine Genehmigungen von Windenergieanlagen in Wäldern nach § 35 BauGB (Baugesetzbuch, privilegierte Bauvorhaben) geben.

Elektroantrieb ist kein Ersatz für Verbrennungsmotoren

Derzeit ist der Elektroantrieb mit Batterie nur für Nischenanwendungen geeignet. Ersatz für die Verbrennungsmotoren ist er noch lange nicht. Zu viele ungelöste Probleme stehen der konsequenten Einführung der Elektromobilität im Weg (Reichweite, Ladedauer, Ladestellennetz, völlige Neuordnung der Netzinfrastruktur, 200 GW an gesicherter Erzeugerleistung, Ausfall der Mineralölsteuer, Verlust einiger Hunderttausend Arbeitsplätze, erweitertes Netzspeicherproblem, Toxizität von Lithium u. a.). Folgerichtig darf auch hier keine ideologisch begründete Präferenz für eine Antriebsart vorgenommen werden. Wer Fahrzeuge mit Elektroantrieb nutzen möchte (Privatperson oder öffentlicher Betreiber), kann dies tun. Der Staat kann nicht für die Bereitstellung der dafür notwendigen flächendeckenden Infrastruktur einspringen. Das heutige Tankstellennetz wurde auch nie öffentlich gefördert, sondern über den Benzinpreis finanziert. Die AfD begrüßt natürlich umweltfreundliche Antriebssysteme. Hieraus kann auch ein Konzept für den Nahverkehr in Städten (z. B. elektrische Linienbusse) entwickelt werden. Es muss eine technologieoffene Zukunft der Antriebssysteme im Mobilitätssektor beibehalten werden. Eine einseitige, staatlich vorgeschriebene Zukunftslösung, wie batteriebetriebene Elektromobilität, ist falsch. Entsprechend ist eine erneute Subventionslawine abzulehnen. Der Verbrennungsmotor als Antriebskonzept ist noch auf lange Zeit unverzichtbar und kann weiterentwickelt werden. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge würde Pendler und Handwerker empfindlich treffen. Mit der AfD bleibt der Verbrennungsmotor.