aus dem Landtag: hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz
Es hätte alles so einfach sein können .... zum hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz gab es im vergangenen Jahr bereits zwei Gesetzesentwürfe von FDP und SPD, nebst umfangreicher Anhörung mit zahlreichen, qualifizierten Stellungnahmen. Es wäre ein Leichtes gewesen: Man nehme sich die besten Punkte aus den beiden Gesetzentwürfen der Service-Opposition, gieße noch ein wenig grünen Zuckerguss mit schwarzen Streuseln darüber – et voilá! CDU und GrünInnen haben sich in der Tat inspirieren lassen, vor allem durch den Gesetzentwurf der SPD allerdings gerade bei den Punkten, die von den Anzuhörenden keine durchgängig guten Kritiken bekommen haben. Anstatt weniger Bürokratie, Entlastungen für Unternehmen und Verwaltungen, wird der Vergabeprozess nicht entschlackt, vereinfacht.
Ein Grundproblem öffentlicher Ausschreibungen ist und bleibt, dass sich Unternehmen, die sich ihre Kunden aussuchen können – und das sind bei der aktuell noch bestehenden Baukonjunktur glücklicherweise viele – nie auf die Idee kämen, auf öffentliche Ausschreibungen zu bieten. Die weißen Schafe bleiben weg, denn die Marge ist schlecht und der Aufwand hoch.