Grundgesetz schützen - keine Selbstermächtigung der EU
Verehrte Freunde der Freiheit,
am Donnerstag, den 8.7.2021 führte die AfD Hessen auf dem Marktplatz in Wiesbaden eine erfolgreiche Kundgebung unter dem Titel „Grundgesetz schützen – keine Selbstermächtigung der EU“ durch. Dieser Titel passt natürlich immer, richtet sich aber ganz konkret gegen das jüngst verkündete Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Vielen Bürgern sind die Hintergründe und die immense Bedeutung dieses Thema nicht klar, und dass wir es unbedingt zum Wahlkampfthema machen sollten.
Daher ein paar Zeilen zur Erläuterung und Links auf Wikipedia, die einen guten Einstieg bieten, falls Sie Näheres zu den Schlüsselbegriffen erfahren möchten.
Meine Rede dazu hier:
Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist die jüngste Eskalation in einem sich seit langem abzeichnenden Kompetenzstreit zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten.
Kurz geschrieben geht es um die weitere Geltung der grundlegenden Architektur der EU als Staatenbund, die in den diversen Europäischen Verträgen niedergelegt ist, vor allem dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), und ausdrücklich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Lissabon Urteil gefordert wird.
Jegliche Kompetenzübertragung von den Nationalstaaten an die EU erfolgt auf Basis „begrenzter Einzelermächtigungen“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Prinzip_der_begrenzten_Einzelermächtigung). Das heißt, die Politikfelder in der Zuständigkeit der EU müssen vorab durch die Nationalstaaten delegiert worden sein. Im Gegensatz dazu steht die Kompetenz-Kompetenz, bei der die EU bestimmt, wofür sie zuständig ist.
Die EU versucht nun, mit dem vermeintlichen Totschlagargument der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der EU und keine EU „á la carte“ zulassen zu können, die Kompetenz-Kompetenz durch die Hintertür zu erlangen – natürlich völlig ohne jegliche Beteiligung der Bürger oder sonstige „demokratische Relikte“.
Teil diese Selbstermächtigung ist die Forderung, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) Exekutivhandlungen der EU und Gesetzgebungsverfahren überprüfen dürfe. Da der EuGH ganz bewusst mit notorischen Integrationsbefürwortern besetzt ist und wird, darf man von dort keinerlei ernsthafte Bemühungen zum Schutz der Souveränität und zum Erhalt der Subsidiarität erwarten.
Dieses Bemühen läuft auf eine Kastration des BVerfG hinaus. Da dreiviertel der Gesetzgebung mittlerweile aus Brüssel kommt, wären diese Politikfelder der Kontrolle durch das BVerfG entzogen. Wenn aber das BVerfG EU-Handeln und Gesetzgebung nicht mehr auf Konformität mit dem Grundgesetz (GG) prüfen darf, dann tut das niemand!
Dann ist das GG endgültig Makulatur, kann nur noch für Sonntagsreden herhalten und wird zur politischen Folklore verkommen. Selbst die imaginären „Verfassungspatrioten“ müsste das empören.
Der EU-Bundesstaat wäre de facto Realität und durch einen „Putsch von oben“ gegen die Bürger und Nationalstaaten durchgesetzt.
Gegen diesen salamitaktischen Staatsstreich wehren wir uns – in den Parlamenten und außerhalb. Im Landtag haben wir am Donnerstag, den 8. Juli 2021, einen entsprechenden Antrag gestellt und zusätzlich die Kundgebung mit Jörg Meuthen durchgeführt.