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Änderung am hessischen Energiegesetz

Eines vorweg: Die AfD wird dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessichen Energiegesetzes zustimmen, denn er erfüllt eine bereits bestehende AfD-Forderung und beseitigt Rechtsunsicherheit. Schon im März-Plenum, am 19. März, hat die AfD auf die handwerklichen Fehler der Landesregierung und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit im Hessischen Energiegesetz hingewiesen. Wenn Art. 1 Abs. 3 HEG ausdrücklich auf die bundesgesetzlichen Flächenbeitragswerte verweist, ist es nicht abwegig, dass das Verwaltungsgericht daraus entsprechende Konsequenzen zieht. Abwegig ist vielmehr, an einer gegenteiligen Interpretation festzuhalten. Umso bemerkenswerter ist, dass die Landesregierung nun selbst festgestellt hat, dass eine schnellstmögliche Änderung geboten ist. Damit wird letztlich korrigiert, was zuvor politisch und rechtlich falsch umgesetzt wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden: Die AfD ist kein Befürworter eines massiven Ausbaus volatiler erneuerbarer Energien. Ein Industrieland kann nicht allein mit wetterabhängiger Stromerzeugung versorgt werden. Die damit verbundenen Ausbau-, Netz- und Investitionskosten belasten Bürger und Wirtschaft und stehen teilweise in Konkurrenz zu wertschöpfenden Industrieinvestitionen. Dieser Gesetzentwurf kann die grundsätzlichen Probleme der Energiewende nicht lösen. Er adressiert jedoch ein konkretes Problem mit einer vernünftigen Maßnahme. Hessen hat bereits einen von vielen Planungsbeteiligten getragenen Weg eingeschlagen. Es wäre daher nicht nötig, das Rad neu zu erfinden, sondern lediglich das politisch Gewollte handwerklich korrekt umzusetzen. Inhaltlich ist der Gesetzentwurf deshalb zustimmungsfähig. Genau diese Erkenntnis hätte schon früher gewonnen werden können.