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  • 03. August 2022

die nächste Stufe des Great Reset wird gezündet!

Im verlinkten Artikel [Anlageberater müssen Nachhaltigkeit abfragen] geht es eigentlich „nur“ um Anlageberatung. Dabei ist seit Monatsanfang verpflichtend, die Kunden in Bezug auf ihr „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu befragen und das in der Investitionsempfehlung zu berücksichtigen.

Was das konkret bedeutet und welche Anlageprodukte dadurch hervorgehoben werden dürfen, ist allerdings noch offen, da die EU-Taxonomie noch nicht hinreichend detailliert ausgearbeitet ist und noch keine belastbaren Kriterien existieren.

Das alles hört sich nach einem typischen EU-Schildbürgerstreich an, ist jedoch Teil eines sehr perfiden Plans zur Zwangstransformation unserer sozialen Marktwirtschaft in Richtung Planwirtschaft 2.0.

Und das geht so…

Die EU-Taxonomie wird nach ihrer Vollendung jede wirtschaftliche Aktivität auf einer Nachhaltigkeitsskala verorten. Die Summe dieser Aktivitäten und ihrer Nachhaltigkeitswerte definiert die „technokratische Nachhaltigkeit“ des gesamten Unternehmens, auch anhand der Vorprodukte, Lieferanten und Dienstleister. So zumindest der Anspruch dieses wahnwitzigen Vorhabens.

Nur Unternehmen, die über eine willkürlich definierte Schwelle kommen, dürfen sich als nachhaltig bezeichnen und können zukünftig noch in entsprechende Fonds und andere „nachhaltige Kapitalanlageprodukte“ aufgenommen werden. Heutzutage ist das noch weitgehend willkürlich und eine reine Frage des Marketings, weshalb es regelmäßig zu „green washing-Skandalen“ kommt – siehe DWS.

Jeder Kunde von Investmentfonds, Banken und Lebensversicherern wird durch diese Verpflichtung zum Erfüllungsgehilfen, denn perspektivisch wird es nur noch „nachhaltige Finanzanlagen“ geben, die anderen „bösen“ Finanzanlagen sollen ganz bewusst ausgetrocknet werden. Nur wer einzelne Aktien direkt erwirbt, kann diesem Mechanismus entkommen.

Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter (Fondsgesellschaften) unterliegen durch die Finanzmarktregulierung direkt der EU-Taxonomie und müssen entsprechende Berichtswesen (Stichwort CSRD) bereitstellen. Dadurch werden auch ihre Kreditnehmer und Investitionsobjekte mittelbar von der Taxonomie erfasst, auch wenn die Unternehmen eigentlich zu klein dafür sind. Banken werden also an der Nachhaltigkeit ihrer Aktiva, also ihres Kreditbuches und ihrer Kapitalanlagen gemessen und abhängig davon, können ihre Anleihe zur begehrten Kategorie der „Green Bonds“ gehören. Die EZB kann es kaum erwarten, diese zu erwerben, was zu einem deutlichen Zinsvorteil führen dürfte.

Die Unternehmen werden daher einem sehr starken Anreiz ausgesetzt, sich dieser Regulierung „freiwillig“ zu unterwerfen, weil sie sonst so starke wirtschaftliche Nachteile, dass sie langfristig aufgeben oder Taxonomie-konform umstrukturieren müssen.

Noch werden die Unternehmen durch günstige Förderkredite gelockt, schon bald durch den Druck der Banken und Großunternehmen als Kunden genötigt und letztlich gezwungen, ihr Geschäft an der Taxonomie auszurichten oder unterzugehen.

Das ist keine klassische Planwirtschaft, aber am Ende bleibt nur noch die staatlich geförderte und erwünschte Wirtschaftsstruktur übrig. Die Unternehmen werden ihre Ressourcen verstärkt in Prozesskonformität investieren und weniger in Innovation oder Kundenzufriedenheit.

Dieser Paradigmenwechsel in eine neue Staatsabhängigkeit führt nicht nur die soziale Marktwirtschaft ad absurdum, sondern erhöht die Kosten, senkt das Wachstum und ist ein enormer Angriff auf unseren Wohlstand.

Willkommen in der schönen neuen Welt des Öko-Sozialismus…

Aber der Schlachtruf des Great Reset heißt ja nicht umsonst: „Dir wird nichts gehören, aber Du wirst glücklich sein!“