Menu
  • 09. September 2022

neues Energiegesetz in Hessen!

Wir haben heute den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes beraten. Nicht nur die Befristung des bestehenden Gesetzes zum Ende diesen Jahres erfordert eine Novellierung, sondern auch und gerade das sogenannte „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgericht, das zu neuen und verschärften Anforderungen im Bundes-Klimaschutzgesetz führte, insbesondere die auf 2045 vorgezogene Netto-Treibhausgasneutralität.

Mal völlig abgesehen davon, dass dieses Ziel weder erreichbar und erstrebenswert ist, will ich mir hier auf zwei Aspekte konzentrieren: • Photovoltaik-Pflicht • Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung