Erlass neuer Berufsreglementierung
Mit ihrem neuen Gesetzesvorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Erlass neuer Berufsreglementierungen handelt die EU mal wieder gegen alle Interessen von Bürgern und Unternehmen. Es ist zwar den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen, welche Berufe sie in welchem Umfang reglementieren, aber bedürfen auch der Mitwirkung und Zustimmung des Bundesrates und der Länderregierungen. Damit sind auch die Interessen des Landes Hessen betroffen. Durch Neuregelungen werden allgemein anerkannte Berufsreglementierungen infrage gestellt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer verunsichert und ein neuer und unübersichtlicher Berg an Bürokratie aufgebaut, wobei noch nicht einmal sichergestellt ist, ob diese Neuregelungen Sinn machen bzw. überhaupt Verbesserungen mit sich bringen. Der Artikel 5 des Vertrages der Europäischen Union (EUV) – auch bekannt unter dem Namen Vertrag von Maastricht –, verstößt gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Subsidiarität bedeutet, dass die EU immer dann von einer Aufgabe (Gesetze erlassen, Richtlinien aufstellen, Bestimmungen erstellen) zurücktritt, wenn diese Aufgabe auch von den Mitgliedsstaaten erfüllt werden kann. Denn sonst müsste die EU ja jede Kleinigkeit von oben herab mit großem Aufwand bestimmen, regeln und verwalten – was sie letztendlich auch tut oder versucht zu tun.