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  • 22. March 2023

Hessisches Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung

Ja, lieber spät als nie. Wenn man sich die Bedeutung von IT, von elektronischer Verwaltung und von Verwaltungsdigitalisierung zu Gemüte führt, dann muss man sich eigentlich die Frage stellen: Wie konnten wir eigentlich so lange ohne ein solches Gesetz auskommen? Aber, wie gesagt, lieber spät als nie. Dieses Gesetz schafft nun die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und auch einen organisatorischen Rahmen für verschiedene Institutionen – sie sind gerade schon genannt worden: Hessen3C, CERT etc. –, die sich bereits mit dem Thema IT-Sicherheit und der Verfügbarkeit der IT-Systeme beschäftigen. Insofern sind die grundlegende Zielsetzung und die Stoßrichtung dieses Gesetzentwurfs gut und richtig. Viele Maßnahmen sind aus unserer Sicht ebenfalls sachdienlich und somit zu begrüßen. Vergessen wir nicht, die elektronische Verwaltung wird noch wichtiger werden, Stichwort: Onlinezugangsgesetz. Erinnern wir uns: Alle Verwaltungsleistungen sollen online abrufbar sein.

Der Stichtag dafür war der Jahreswechsel. Ich gebe gerne zu, die SPD war ein bisschen schneller als wir, der Berichtsantrag zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist noch in der Beantwortung. Da sind wir sehr gespannt, aber ehrlicherweise nicht sehr optimistisch, was die Antworten auf die Fragen zur Umsetzung des OZG in Hessen angeht.