Zu Thorsten Schäfer-Gümbels Angriff auf den AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Lichert
Zu Thorsten Schäfer-Gümbels Angriff auf den AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Lichert
Thorsten Schäfer-Gümbel versucht, für seine SPD im Überlebenskampf aus der jüngsten Erklärung des Verfassungsschutzes zur Identitären Bewegung (IB) als „gesichert rechtsextremistischer Bestrebung“ Kapital zu schlagen, indem er gegen die AfD polemisiert. Dazu bemüht er eine konstruierte Verbindung des AfD-MdL Andreas Lichert zur IB, die schon in der Vergangenheit nicht erhärtet werden konnte.
„Im Gegensatz zu den Altparteien verfügt die AfD mit der Unvereinbarkeitsliste, die eine Kooperation mit allen extremistischen oder extremismusverdächtigen Organisationen ausschließt, über ein wirksames Immunsystem zur Abgrenzung, das beispielhaft ist“, erklärt Lichert. Da auch die IB aufgrund der VS-Berichterstattung automatisch Teil dieser Unvereinbarkeitsliste ist, gibt es auch keinerlei Kooperation zwischen AfD und IB.
Lichert ergänzt: „Ich bedauere diesen Automatismus im Falle der IB, denn ich bewerte weder Mittel noch Ziele der IB als extremistisch - in einem sinnvollen Sinne des Wortes.“
Zum eigenen Verhältnis zur IB stellt Lichert klar: „Auch wenn meine Bewertung abweicht, halte ich mich konsequent an die Unvereinbarkeitsliste und kooperiere daher nicht mit der IB. Hinsichtlich des patriotischen Hausprojekts in Halle ist richtig, dass ich als Bevollmächtigter den Kauf abwickelte, aber seit Sommer 2018 bin ich nicht mehr Verwalter der Immobilie. Während meiner Zeit als Verwalter war die IB nie Mieter im Objekt und in die Organisation von Veranstaltungen o.ä. war ich ganz bewusst niemals eingebunden.“
Laut Lichert ist der jüngste Schritt des Verfassungschutzes im Kontext einer zunehmenden politischen Instrumentalisierung zu sehen. Dass der sogenannte Verfassungsschutz, eine solche Bewertung der IB vornimmt, kann nach dem Rechtsbruch der „AfD-Prüffall-Verkündung“ nicht mehr überraschen. Ob diese gerichtsfest ist, muss sich erst noch zeigen.
Vor allem offenbaren die Äußerungen Thomas Haldenwangs in der VS-Pressemitteilung ein hochproblematisches Verhältnis zu rechtsstaatlichen Maßstäben für seinen Aufgabenbereich: „Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich in Frage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten und schüren gezielt Feindbilder.“
„Im Gegensatz zu Haldenwangs Projektionen soll und muss Maßstab des Handels des Verfassungsschutzes immer der konkrete Extremismusverdacht mit handfesten Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratisch Grundordnung sein. Es zählt was ist, nicht was sein oder werden könnte!“ stellt Lichert fest. „Alles andere läuft auf einen Inlandsgeheimdienst als „Gesinnungs-TÜV“ hinaus, der das Ende jeder freiheitlichen Demokratie bedeutet, denn dann ginge es endgültig nicht mehr um den Schutz der Verfassung, sondern um den Schutz der Herrschenden.“
Dass nun gerade aus der SPD solche Vorwürfe kommen, ist ebenfalls problematisch, denn – wie auch Grüne und Linke – pflegt sie einen permanenten Flirt mit den diversen Gewalt-Sekten Marke Antifa, wie das Beispiel von SPD-MdL Marius Weiß zeigt. Dazu kommen die Enteignungsphantasien von Ober-JuSo Kevin Kühnert, die ebenfalls komplett inkompatibel mit unserer Verfassungsordnung sind. Getreu der Devise „Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!“ gebührt es auch und gerade der SPD, ihr Verhältnis zu den politischen Extremen zu überprüfen, bevor sie beginnt, die „Nazi-Keule“ in Richtung AfD zu schwingen.