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  • 26. January 2023

Offene Daten in der öffentlichen Verwaltung

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Warum tun wir das? Weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist – nicht weniger, aber auch nicht mehr, leider. Ich wage die Prognose – sie ist hier teilweise schon eingelöst worden –, dass wir bei diesem Thema über alle Fraktionen hinweg Einigkeit haben werden. Open Data ist im Grundsatz begrüßenswert. Ich glaube, dem kann niemand ernsthaft widersprechen. Die die Regierung tragenden Fraktionen haben uns erklärt, dass dies die Mutter aller Gesetzentwürfe sei, und die FDP hat uns erklärt, dass es diesen Gesetzentwurf ohne die Eigeninitiative aus den Jahren 2020/2021 wahrscheinlich gar nicht gegeben hätte. Vielleicht hat sie damit sogar recht. Die Rednerinnen oder Redner der SPD und der LINKEN – sie kommen ja noch – werden uns wahrscheinlich erklären, dass Open Data schon seit 150 Jahren ein elementares Anliegen der politischen Linken ist.

Als Teil der Opposition ist es natürlich unsere Aufgabe, das Haar in der Suppe zu suchen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf sehr deutlich ministeriale Luft atmet, haben Sie uns, der Opposition, netterweise ein paar Haare übrig gelassen.

Auch wenn uns die Landesregierung immer wieder das Gegenteil zu erzählen versucht: Wir alle wissen doch, wie es um die Kommunen und ihre gewaltigen Herausforderungen bestellt ist, sowohl finanziell als auch personell und organisatorisch. Viel zu viele Kommunen in Hessen pfeifen sprichwörtlich auf dem letzten Loch. Sie sind schon mit der Erfüllung der Pflicht mehr als gefordert; da bleibt kein Platz für Kür, und – ich denke, da sind wir uns einig – diese Kannbestimmungen gehören definitiv zur Kür.