Änderung des EAH-Gesetzes
Meine Rede im Landtag zur Änderung des EAH-Gesetzes
Diese Gesetzesänderung ist kein wirklich spannendes Thema, der "einheitliche Ansprechpar...
Meine Rede im Landtag zur Änderung des EAH-Gesetzes
Diese Gesetzesänderung ist kein wirklich spannendes Thema, der "einheitliche Ansprechpar...
Es war einmal, ... vor gar nicht allzu langer Zeit, an einem nicht allzu fernen Ort ..
Ein gutes schlechtes Beispiel für das "Zwiedenken" der GrünInnen..
Eigentlich müssten die Homosexuellenverbände ganz zufrieden mit den Errungenschaften der letzten Jahrzehnte sein, sind sie aber nicht
AfD informiert:
• Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt sich erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
• BVerfG: EuGH-Urteil zu EZB-Staatsanleihekäufen ist „nicht mehr nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich“.
• Deutsche und EU-Politiker sprechen dem BVerfG ab, auf EU-Ebene zu kontrollieren und das Grundgesetz durchzusetzen.
• Wenn das Bundesverfassungsgericht die Durchsetzung des Grundgesetzes nicht einfordern darf, dann tut es niemand!
Eigentlich müssten sich gerade die Regierungsfraktionen in diesen Krisenzeiten aufschwingen und den Menschen konkrete Ansatzpunkte für die Zeit NACH Corona bieten. Leider war der entsprechende Setzantrag der GrünInnen selbst für ihre Verhältnisse blutleer und uninspiriert